Fachaufsätze

 

Heft 3 / 2012

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  • Günther Steudle
    Die heutige Bedeutung des Liegenschaftskatasters in Deutschland

    Der nachfolgende Beitrag soll die heutige Bedeutung des Liegenschaftskatasters in Zeiten der ALKIS®-Einführung bewusst machen und eine Klammer bilden um zahlreiche innovative, bundesweite Handlungsfelder im Liegenschaftskataster. Beschrieben wird, dass es typisch für das Liegenschaftskataster ist, auf traditionelle Werte und historisch gewachsene Informationen aufzusetzen. Schon alleine die Tatsache, dass der im Jahre 1949 gegründete Arbeitskreis Liegenschaftskataster der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) als einziger Arbeitskreis seine ursprüngliche Bezeichnung bis heute beibehalten hat, steht für Beständigkeit. „Typisch Liegenschaftskataster“ ist es aber auch, technologische und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse innovativ aufzugreifen, was im Übrigen für die Aktivitäten der AdV insgesamt gilt. Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® als Teil des gesamten ATKIS®-ALKIS®-AFIS® (AAA)-Projekts ist das beste Beispiel dafür. Im Fokus der Publikation stehen neben der derzeitigen ALKIS®-Einführung insbesondere Themen wie Umstellung auf das Lagebezugssystem ETRS89/UTM, 3D-Gebäudemodelle, Bodenschätzung in digitaler Form, Bereitstellung webbasierter Geodatendienste im Kontext zur Geodateninfrastruktur, das Liegenschaftkataster als verlässliche Datenquelle für die amtliche Flächenstatistik und seine Bedeutung für die Markttransparenz von Bodenrichtwerten. Traditionell und innovativ zu denken, heißt, Generationen zum einen mit ihrem Erfahrungsschatz und zum anderen mit ihrem aktuellen, neuen Wissen zusammenzubringen. Es gilt, weit über Jahresfristen hinaus zu denken. Dies unterstreichen auch die Ansätze in dem visionären Strategiepapier Cadastre 2014 der Fédération Internationale des Géomètres (FIG) und die Überlegungen hin zum Cadastre 2034.
  • Angelika Jais, Tobias Kunst
    Die dritte Dimension im Liegenschaftskataster
    Dreidimensionale Darstellungen der Erdoberfläche werden stark nachgefragt. Gestiegen ist auch das Bedürfnis nach dreidimensionaler Darstellung von Gebäuden. Die Bayerische Vermessungsverwaltung hat im Gleichklang mit den anderen Bundesländern gemäß AdV-Beschluss flächendeckend Gebäudemodelle im Level of Detail 1 (Klötzchenmodell) aus Laserscanningdaten und Gebäudegrundrissen erstellt und arbeitet an der Herstellung der Gebäudemodelle im Level of Detail 2 (mit standardisierten Dachformen). Fortführungskonzepte liegen vor. Die 3D-Daten werden zukünftig auch – gemäß den Vorgaben der AdV – nach ALKIS ® übernommen.

  • Andreas Dresen, Klaus Etzkorn, Richard Ficht, Dieter Will
    Bodenschätzung und gesetzliche Klassifizierung – Finanz- und Katasterverwaltung Hand in Hand

    Die Ergebnisse der Bodenschätzung und die Klassifizierung von Grundstücken nach dem Bewertungsgesetz sind Grundlagen für die steuerliche Bewertung von Grundstücken. Beide Größen müssen deshalb mit hinreichender Genauigkeit und Aktualität vorliegen und der Steuer festsetzenden Stelle auf wirtschaftliche Art und Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung sind nach dem Bodenschätzungsgesetz im Liegenschaftskataster zu führen und der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen. Für die Klassifizierung fehlt eine vergleichbare Regelung. Auf Bundes- und Landesebene wird derzeit nach einer zweckmäßigen Verfahrensweise für den Nachweis der Klassifizierung gesucht. Am Beispiel von Rheinland-Pfalz wird gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit der Finanzverwaltung und der Vermessungs- und Katasterverwaltung eine gesamtwirtschaftlich kostengünstige Lösung darstellt.

  • Peter Constantin
    Liegenschaftskataster und Grundbuch
    Das Recht auf Eigentum an Grund und Boden genießt in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang. Zur Gewährleistung dieses Grundrechts bestehen die beiden öffentlichen Register Grundbuch und Liegenschaftskataster. Während das Grundbuch Auskunft über Eigentumsverhältnisse sowie Lasten und Beschränkungen am Grundeigentum gibt, sind im Liegenschaftskataster insbesondere Angaben zu dessen örtlicher Lage und Abgrenzung nachgewiesen. Die Zuständigkeit für die Führung der beiden Register liegt in zwei verschiedenen Verwaltungsbereichen, für das Liegenschaftskataster bei den Vermessungsund Katasterverwaltungen, für das Grundbuch bei den Justizverwaltungen. Die Eigentumssicherungsfunktion der beiden Register bedingt deren ständige Übereinstimmung. Hierzu werden Änderungen der für die Grundbuchführung benötigten Inhalte des Liegenschaftskatasters und der im Liegenschaftskataster (nachrichtlich) geführten Angaben des Grundbuchs laufend gegenseitig mitgeteilt. Der gegenseitige Datenaustausch erfolgt mittlerweile auf der Basis der für Liegenschaftskataster und Grundbuch eingesetzten Verfahren zur digitalen Führung der jeweiligen Datenbestände zumeist automatisiert, gleichwohl ist in Abhängigkeit insbesondere der Rechtslage auf der Grundbuchseite auch noch der Austausch analoger Fortführungsmitteilungen notwendig. Die aktuellen Entwicklungen auf beiden Seiten sind auf eine weitere Effizienz des gegenseitigen Datenaustauschs ausgerichtet, wobei die mittelfristige Realisierung eines vollständig digitalen Datenaustausches auf der Grundlage redundanter Datenbestände zwischen beiden Registern ganz weit oben auf der Tagesordnung steht. Langfristig soll auch die vollständige Redundanzfreiheit zwischen den beiden Registern nicht aus den Augen verloren werden. In diesem Beitrag werden aufbauend auf einer Beschreibung der für die automatisierte Führung von Grundbuch und Liegenschaftskataster eingesetzten Verfahrenslösungen die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen zur digitalen Führung des Grundbuchs sowie des Datenaustauschs zwischen dem zukünftigen Datenbankgrundbuch, dem Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS®) und dem zur Bearbeitung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz eingesetzten Landentwicklungsfachinformationssystem (LEFIS) dargestellt.

  • Hubert Fröhlich
    ALKIS®-Geodatendienste
    Die Bereitstellung von ALKIS®-Daten über Internet-Geodatendienste gewinnt durch Geodateninfrastrukturen an Bedeutung und erschließt neue Nutzerkreise – die allerdings auch eigene Anforderungen haben. Bereits 2011 wurde die Spezifikation eines AdV-ALKIS®-WMS verabschiedet. Er ist für flexiblen Einsatz konzipiert, z. B. auch zur Kombination mit Geofachdaten oder Orthophotos. Die Daten sind in einer verständlichen und übersichtlichen Ebenenstruktur gruppiert. Weiterhin ist die Spezifikation eines AdV-ALKIS®-WFS in Entwicklung. Da dieser einer der ersten WFS der AdV ist, wurde die Arbeit mit der Erstellung eines AdV-WFS-Profils durch die AdV-Projektgruppe „GDI-Standards“ synchronisiert; die Kernaussagen wurden gemeinsam erarbeitet. Die AdV-ALKIS®-WFS-Produktspezifikation wird im Sommer 2012 beschlussreif sein. Um die Anforderungen der neuen Zielgruppen, v. a. die Einbindung des WFS in marktgängige GIS – besser zu bedienen, wird hier die Möglichkeit mehrerer Schemavarianten eröffnet, die sich in ihrer Nähe bzw. Distanz zur NAS unterscheiden: Je näher die Variante an der NAS ist, desto einfacher ist der Dienst zu realisieren, aber desto schwieriger ist die Akzeptanz durch Gelegenheitsnutzer.

  • Siegmar Liebig
    Die Immobilienwertermittlung auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters                                                                                                Das Liegenschaftskataster dient der Rechtssicherheit an Grund und Boden, als Georeferenz für verschiedenste Zwecke ist es unentbehrlich. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAG) leisten einen wesentlichen Beitrag zur Grundstücksmarkttransparenz. Grundlage aller Arbeiten der GAG ist die Kaufpreissammlung. Für die Auswertung der Kaufpreise werden die Angaben des Liegenschaftskatasters benötigt. Zur Ableitung der wertrelevanten Daten der Grundstückswertermittlung ist eine Georeferenz der Kauffälle unerlässlich. Die Kaufpreissammlung wird daher auf der Grundlage der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters geführt. Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung sind die Bodenrichtwerte auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten zu führen. Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist das vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) entwickelt worden. VBORIS nutzt als Fachinformationssystem die Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder. Die Entwicklungen auf dem Gebiet der Immobilienwertermittlung werden dargelegt; auf die Weiterentwicklung zu VBORIS 2 wird besonders eingegangen. Die im gesellschaftlichen Kontext gestellten Anforderungen an die Immobilienwertermittlung werden aufgezeigt. Die enge Verknüpfung mit dem Liegenschaftskataster ist für beide Disziplinen eine Win-Win-Situation.
  • Stefan Ostrau
    Benutzung des Liegenschaftskatasters als Basis für
    Kommunale Fachinformationssysteme
    Nach Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystems (ALKIS®) stellen sich verstärkt Fragen der Datenintegration in Kommunale Fachinformationssysteme, um deren Aktualität, Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu steigern sowie eine redundante Datenhaltung zu vermeiden. Hochwertige Geoinformationen in kommunalen Internet-Portalen leisten zudem einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung von Servicequalität und Transparenz öffentlicher Verwaltungen. Der Artikel beschreibt ausgewählte Aspekte am Beispiel des Kreises Lippe (NRW). 
  • Wilhelm Söfker
    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch


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