Fachaufsätze

 

Heft 4 / 2010: Wissen und Handeln für die Erde

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  • Ulrike Geßner 

    Der Düsseldorfer Innenhofatlas

    Die Stadt Düsseldorf wächst aufgrund ihrer Attraktivität als Wirtschafts- und auch Wohnstandort. Infolgedessen verzeichnet die Landeshauptstadt eine seit Jahren ansteigende Bevölkerungszahl. In den letzten zehn Jahren hat die Bevölkerung der Stadt Düsseldorf um fast 20 000 Personen zugenommen, bis zum Jahr 2020 ist ein weiteres Wachstum auf ca. 600 000 Bewohner prognostiziert. Wesentliche Voraussetzung für den positiven Trend des Bevölkerungswachstums mit der einhergehenden geringen Veränderung in der Alterspyramide ist eine weiterhin starke wirtschaftliche Entwicklung sowie eine konsequente Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes.
    Die Düsseldorfer Stadtentwicklung steht angesichts dessen vor der Herausforderung, bei geringer werdenden Flächenreserven und fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten an den Stadträndern dennoch weitere Bauflächen bereitzustellen.
    Ein Ansatz ist dabei die verstärkte Aktivierung der Innenentwicklungspotenziale. Dazu wurde im integrierten Stadtentwicklungskonzept „Düsseldorf 2020+ – Wachstum fördern, Zukunft gestalten“ (STEK) das Projekt „Innenhofatlas“ vorgeschlagen, welches derzeit modellhaft für den Stadtbezirk 2 umgesetzt wird. Die Stadt Düsseldorf betritt mit dieser systematischen Erfassung der Innenentwicklungspotenziale Neuland.
    Durch den Innenhofatlas soll ein differenziertes Bild der heutigen Nutzung und der Grundstückssituation in den Innenbereichen der Baublöcke und den Blockrandbereichen entstehen. Daneben werden im Rahmen des Projektes auch Nutzungskonzepte für die identifizierten Blocktypen entwickelt und Umsetzungsstrategien zur Aktivierung der ermittelten Potenziale erarbeitet werden. Die Ergebnisse des Innenhofatlas sollen wesentliche Grundlage für eine kooperative Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen zwischen der Stadt sowie den Eigentümern und Entwicklern sein.

 

  • Benjamin Davy

    Räumliches Existenzminimum: Zu Bodenpolitik und Menschenwürde im Sozialstaat

    Das Ziel einer sozialgerechten Bodennutzung (§ 1 Abs. 5 BauGB) prägt seit längerem die deutsche Raumplanung und Bodenpolitik. Durch das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird das Ziel der sozialgerechten Bodennutzung zugunsten armer und sehr armer Menschen konkretisiert. Das Bundesverfassungsgericht leitet dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG ab. Den Staat (Bund, Länder, Kommunen) trifft eine einklagbare Leistungspflicht. Doch worin besteht ein räumliches Existenzminimum? Bodeneigentum ist in Deutschland sehr ungleich verteilt. Dennoch verletzt diese Ungleichheit nicht das neue Grundrecht. Räumliche Existenzsicherung ist nicht in erster Linie durch privates Grundstückseigentum zu gewährleisten. Vielmehr erfordert räumliche Existenzsicherung vor allem die Teilhabe an räumlichen Gemeinschaftsgütern. Hilfebedürftige haben ein subjektives Recht auf Teilhabe an minimalen Bodennutzungen.Diesem subjektiven Recht ist u. a. durch kommunale Planungsbehörden zu entsprechen.

 

  • Barbara Fels, Klaus Reuter, Melanie Schulte

    Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement

    Der weiterhin anhaltende hohe Flächenverbrauch in Deutschland und seine multiplen ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgewirkungen stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Eine an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Flächenund Stadtentwicklung kann den vorhandenen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Um praxisorientierte kommunale Lösungswege zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme aufzuzeigen, hat die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. (LAG 21 NRW) seit 2005 in zwei Projektphasen durch eine Förderung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV NRW) in sechszehn NRW Kommunen Nachhaltige Flächenmanagementsysteme erarbeit und eingeführt. Mit dem „Nachhaltigen Kommunalen Flächenmanagementsystem“ steht nun ein Instrument zur Verfügung, das breitenwirksam eingesetzt werden kann, um einen großen Beitrag zur Erreichung des 30-ha-Zielsder nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu leisten.

 

  • Manfred Bottmeyer

    Flächenmanagement in der Metropolregion Ruhr – Umgestaltung einer Industrielandschaft

    Im Ruhrgebiet als eine der 11 Metropolregionen Deutschlands werden über 40 % der Gesamtfläche als Siedlungsfläche genutzt. Dabei variiert der Anteil der bebauten Flächen in den Städten von knapp 20 % in Hamm bis zu 60 % in Herne. Bis heute ist eine kontinuierliche Zunahme der Freiflächenbeanspruchung festzustellen. In Nordrhein-Westfalen, dem Flächenland mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland, lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der gesamten Landesfläche im Jahr 2007 bei etwa 22 % – Tendenz steigend. Täglich werden weitere 15,5 ha unverbaute Fläche in Siedlungsgebiete und Verkehrwege umgewandelt. Dabei ist von besonderem ökologischem Nachteil, dass etwa die Hälfte dieser Fläche vollständig versiegelt wird und daher als Lebensraum und Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere verloren ist.
    Dieser fortschreitende Freiraumverbrauch bedeutet Verlust von landwirtschaftlich genutzten Flächen, von Wäldern, von Biotopen und von Erholungsbereichen. Freiraum ist zu einem knappen Gut geworden. Sein Schutz ist eine umweltpolitische Aufgabe von höchstem Rang. Die Freiraumsicherung ist für den Regionalverband Ruhr (RVR) bzw. seinen Vorgängerorganisationen (Abb. 1) seit 1920 eine der wichtigsten regionalen Aufgaben. Dabei hat sich erwiesen, dass die Überführung von Freiflächen in das Eigentum der öffentlichen Hand die wirkungsvollste Form der Freiflächensicherung ist. Besondere Bedeutung gewinnen dabei die Ankäufe zur Renaturierung von ehemaligen Industrie-, Gewerbe- und Verkehrsflächen.
    Um diese Ziele zu verwirklichen, hat der RVR in den letzten 40 Jahren insgesamt rd. 17 000 ha Grundeigentum erworben. Diese Flächen wurden unter einer ökologischen, nicht Gewinn orientierter Zielsetzung standortgerechten Nutzungen zugeführt. Naturschutz und Freizeitnutzung sollen sich dabei nicht ausschließen, die „Stille Erholung“ vereint als Flächenfunktion beide Prämissen. Erhalt und Weiterentwicklung der in Ballungsräumen naturgemäß besonders gefährdeten Biodiversität sind weitere Handlungsleitbilder.
    Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über Hintergründe und Einzelheiten des Flächenmanagements beim RVR. Auch in Zukunft wird sich der RVR im Rahmen seiner Möglichkeiten an dieser für das Ruhrgebiet überaus wichtigen Aufgabe beteiligen.

 

  • Jörg Fehres

    Beitrag der ländlichen Neuordnung zum vorbeugenden Hochwasserschutz am Rhein

    Am Beispiel der Unternehmensflurbereinigung „Langeler Bogen“ wird gezeigt, wie erfolgreich das Instrument der ländlichen Bodenordnung zur Umsetzung von bedeutenden wasserwirtschaftlichen Projekten des vorbeugenden Hochwasserschutzes eingesetzt werden kann. Es wird erläutert, mit welchem methodischen Ansätzen bei der technischen Bearbeitung als auch bei der Synergien nutzenden stringenten Ablaufplanung dies in einer kurzen Durchführungszeit gelungen ist. Im Ergebnis wurden sowohl Flächenteignungenvermieden als auch unter Mitwirkung der Beteiligten konsenzfähige Ergebnisse bei der Neuordnung erzielt.

  • Andreas Hendricks

    Die Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen im Zuge städtebaulicher Maßnahmen in Lateinamerika

    Die Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen im Zuge städtebaulicher Maßnahmen zur Refinanzierung der öffentlichen Kosten ist in weiten Teilen Lateinamerikas noch nicht ausreichend etabliert. Andererseits existieren in einigen Ländern durchaus vielfältige Instrumente, die auch aus deutscher Sicht interessant sind. Insbesondere im Bereich der indirekten Abschöpfung der Bodenmehrwerte durch die Grundsteuer bestehen ausdifferenzierte
    Systeme, die politisch gewollte Nutzungen unterstützen und Druck auf die Eigentümer baulich ungenutzter Grundstücke ausüben. Oftmals bestehen
    allerdings Probleme bei der praktischen Umsetzung. Auch für den direkten Zugriff auf die Bodenwertsteigerungen stehen vielfältige Instrumente zur Verfügung. Diese können sowohl hoheitlicher Natur sein als auch auf Verträgen basieren und sind den deutschen Verfahren insgesamt nicht unähnlich. Der akademische Austausch kann daher zur Beseitigung der Defizite hinsichtlich der Implementierung dieser Instrumente beitragen.
    In Deutschland steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Refinanzierung der gemeindlichen Kosten im Zuge städtebaulicher Maßnahmen zur Verfügung. Dieses umfasst neben den Regelungen im Bereich der Erschließungskosten und den hoheitlichen Verfahren (z. B. Umlegung oder Sanierungs- bzw. Entwicklungsmaßnahme) auch freiwillige Vereinbarungen (z. B. städtebauliche Verträge). In Lateinamerika stellt sich die Situation heterogen dar. Während einige Länder durchaus über ein vielfältiges Reservoir an Eingriffsmöglichkeiten verfügen, besteht in anderen Ländern das einzige Mittel zur Refinanzierung der Infrastrukturkosten in der Erhebung der Grundsteuer. Dieser Artikel soll einen Überblick über einige grundlegende dortige Probleme bei der Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen geben und stellt die eingesetzten Instrumente vor.

  • Wilhelm Söfker
    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch - Fortsetzung aus Heft 3/2010

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